| Satzung |
§8 Zuständigkeit und Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, sofern sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er hat vor allem die folgenden Aufgaben: (a) Führung der laufenden Geschäfte des Vereins, (b) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung, (c) Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, (d) Aufstellung eines Haushaltsplanes für ein jedes Geschäftsjahr spätestens bis Ende des sechsten Monats des laufenden Geschäftsjahres, (e) Buchführung über Einnahmen und Ausgaben des Vereins, (f) Erstellung eines Jahresberichtes bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, (g) Abschluss und Kündigung von Dienst- und Arbeitsverträgen, (h) Beschlussfassung über die Aufnahme, Streichung und den Ausschluss von Mitgliedern gem. §§ 3 und 4 dieser Satzung, (i) die Entscheidung über konkrete Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie über die künstlerischen und wissenschaftlichen Veranstaltungen und sonstigen Maßnahmen |
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