Satzung

§2 Vereinszweck


(1) Zweck des Vereins ist es, die schwäbischen Dialekte ideell und materiell nach
     besten Kräften zu unterstützen und sie entsprechend ihrer kulturhistorischen
     Bedeutung im gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Regionen zu erhalten
     und zu fördern. Insbesondere widmet sich der Verein folgenden Aufgaben:

     (a) Er fördert Dialektkünstler/Innen, z.B. Autoren/Innen, Interpreten/Innen,
          Musiker/Innen, mit besonderem Augenmerk auf den Nachwuchs.

     (b) Er organisiert regelmäßige Treffen, um seinen Mitgliedern Erfahrungsaustausch,
          Kennen lernen und Absprachen zu ermöglichen.

     (c) Er pflegt den Kontakt zu anderen Vereinen und Vereinigungen der Dialektförderung.
     (d) Er versucht zur Förderung seiner Zwecke Sponsoren zu gewinnen und zu motivieren.
     (e) Er hält Kontakt zu den Medien um die Präsenz von Dialektbeiträgen zu steigern.
      (f) Er unterstützt die wissenschaftliche Erforschung der schwäbischen Sprache.

(2) Der Verein ist überkonfessionell und unabhängig.

(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke der Dialekt-,
     Kunst- und Kulturpflege sowie der Wissenschaft. Der Verein ist selbstlos tätig;
     er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(4) Die Mittel des Vereins, einschließlich etwaiger Gewinne, dürfen nur für die
     satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile,
     in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln
     des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung
     des Vereins, keine Beitragsrückvergütungen zurück, sowie keine Abfindungen.
     Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
     oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

(5) Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch
     auf Ersatz angemessener Auslagen, über deren Umfang von der
     Mitgliederversammlung zu beschließen ist.
 

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