Satzung
 
§17 Anfallberechtigung

(1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das nach Abdeckung aller Verbindlichkeiten noch vorhandene Vermögen an die Muetterschproch-Gsellschaft, Verein für alemannische Sprache e.V. Freiburg oder ersatzweise die Schillergesellschaft in Marbach, die es für die in § 2 festgelegten oder ähnliche Zwecke zu verwenden haben.
 

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